Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vermietungsbetrieb „Haus Karin“

§ 1 – Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

1.    Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung eines Zim­mers/Feri­en­woh­nung/Ferien–hau–ses durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter oder Vermittler an den Gast schrift­lich erfolgt und, wenn diese vom Ver­mieter übersandt worden ist, diese unterschrieben schriftlich (per Post, per Fax oder als PDF-Dokument als Anlage einer E-Mail) zurück­ge­sandt worden ist.

2.    Bei Bestellungen, die innerhalb einer Woche vor dem Anreisevertrag erfolgen, gilt der Gastaufnahmevertrag mit nur mündlicher Bestä­tigung durch den Vermieter oder Vermittler als rechts­gültig.

3.    Im Haus Karin sind Haustiere nicht erlaubt. Sollten Gäste dennoch ein Haustier mitbrin­gen, ist der Vermieter be­rechtigt, vom Gastauf­nah­mevertrag zurückzutreten. § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.

4.    Vom vereinbarten Mietpreis sind 20 % innerhalb von sieben Tagen nach der verbind­lichen Buchung sowie 80 % bis zu vier Wochen vor dem Ankunftstag zu überweisen auf das Konto Sparkasse Vorpommern, IBAN DE96 1505 0500 0837 1403 58, Kontoin­haber: Wolfgang Schulz.

§ 2 - Stornierungsbedingungen

1.    Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfol­gen.

2.    Storniert der Gast schriftlich bzw. tritt er von dem Vertrag zurück oder reist er nicht oder erheblich später aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, an oder vorzeitig ab, gilt folgende Regelung:

a)   Hat der Gast gem. § 1 Abs. 4 die Teilzahlungsverpflichtungen fristgerecht eingehalten, gilt folgende Zah­lungs­pflicht:

-  für die Zeit vom Zugang der unterzeichneten Reservierungsbestätigung beim Ver­mieter oder des Vermittlers beim Gast bis zu einer Woche nach diesem Termin         0 Prozent,

-  für die Zeit von einer Woche nach Zugang der Reservierungsbestätigung bis zu vier Wochen vor dem ver­einbarten Ankunftstag     -     20 Prozent,

-  für die Zeit von vier Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag bis zum Abreisetag    -     100 Prozent.

b)   Hat der Gast die Teilzahlungsverpflichtung gem. § 1 Abs. 4 nicht eingehalten, gilt:

-  für die Zeit vom Zugang der unterzeichneten Reservierungsbestätigung beim Ver­mieter oder des Vermittlers beim Gast bis zu einer Woche nach diesem Termin    -    0 Prozent,

-  für die Zeit von einer Woche nach Zugang der Reservierungsbestätigung bis zu vier Wochen vor dem ver­einbarten Ankunftstag     -     40 Prozent,

-  für die Zeit von vier Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag bis zum Abreisetag     -     100 Prozent.

3.  Die Zahlung der vorstehenden Quote ist binnen zwei Wochen nach Zugang der schriftli­chen Kündigung / Stornie­rung bzw. bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag beim Vermieter zu leisten. Der Vermieter ist ge­halten, sich um eine ander­weitige Ver­mietung des vom Gast gekündigten Ferienobjekts für den Vertragszeit­raum zu bemühen. Sollte eine Vermietung für den gesamten ver­einbarten Zeitraum erfolgen, erstattet der Vermie­ter dem Gast/ Kunden die Zahlung bis zu 90 % des vereinbarten Miet­preises, maximal bis zu 90 % der von diesem geleisteten Zahlung, erfolgt sie nur für einen Teilzeitraum entsprechend anteilig als pauschalierte ersparte Auf­wendungen, wenn dieser dies vom Vermieter schriftlich und unter Angabe seiner Bankverbindung verlangt hat.

4.  Ist dem Vermieter aufgrund höherer Gewalt (Sturm, Brand o. ä.) oder sonstiger, vom Haus Karin nicht zu vertre­tende Hinderungsgründe, eine Bereitstellung der vereinbarten Quartiere nicht möglich, behält sich der Vermieter vor, dem Kunden Ersatzräume oder dieselben Räume zu einer anderen Zeit anzubieten, oder, wenn das Angebot vom Kunden nicht angenommen wird, vom Vertrag zurückzutreten, wobei der Kunde von seiner Zah­lungspflicht frei wird, ihm aber kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zusteht.

5.  Schließen Vermieter und Gast zu einer Zeit, in der eine Epidemie oder Pandemie in Deutschland bekannt ist, einen Gastaufnahmevertrag und kann dieser aufgrund von gefahrenabwehrender Gesetze oder Verordnungen des Bundes oder des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder des Bundeslandes, in dem der Gast seinen Wohnsitz hat, nicht oder nur unter für eine Partei unzumutbaren Umständen durchgeführt werden, so kann der Gast zwischen folgenden Möglichkeiten wählen und dies schriftlich dem Vermieter anzeigen: 

a) Der Gast tritt vom Vertrag zurück und es gilt § 2 Ziff. 2. 

b) Der Gast vereinbart bei Fortbestehen seiner Zahlungsverpflichtung eine andere Mietzeit in derselben Saisonklasse zu einem Zeitpunkt nach dem Ende der Beschränkung.

c) Zudem kann der Gast, aber auch der Vermieter, erklären, dass die vereinbarte Beherbergung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Beide Parteien bemühen sich um ggf. um eine, rechtlich noch mögliche, Ersatzvermietung zur Schadensminimierung. Nach Feststehen des Schadens des Vermie­ters und / oder des Gastes erfolgt eine Schadensteilung dergestalt, dass beide Parteien einen Schaden in derselben Höhe tragen, der sich in der Regel auf die Hälfte der vereinbarten Übernachtungssätze, ohne Endreinigung, belaufen wird. 

§ 3 – Haupt- und Nebensaison

1.  Die Hauptsaison ist der Zeitraum der Schulferien in Mecklenburg-Vorpommern ein­schließlich der angrenzenden Wo­chenenden (Samstag bis Sonntag), der gesetzlichen Fei­ertage sowie der Brückentage mit den angrenzenden Wochen­enden, der Zeitraum vom 1. Juni bis zu dem Sonn­tag, der auf die Herbstferien in Mecklenburg-Vorpom­mern folgt. Die übrige Zeit ist Nebensaison.

2.  Der Vermieter stellt Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung, die Preise beinhalten diese Leistung. Bei An­mie­tung des Ferienhauses sind für die Endreinigung 70,00 € bzw. der Ferienwohnung und des Apartments 50,00 € zuzüglich pro Aufenthalt zu zahlen. Alle ange­gebenen Preise in Verträgen verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehr­wertsteuer.

§ 4 – Haftung für Schäden

Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Vermieter, sofern nicht der Schaden in dessen Verantwortungsbereich liegt.

§ 5 – An- und Abreise

Die Quartiere werden am Anreisetag ab spätestens 14.00 Uhr bereitgestellt und müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr vom Gast geräumt sein, wenn nicht anderweitige An- und Abrei­sewünsche schriftlich vereinbart worden sind.

§ 6 – Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Seiten ist 18565 Vitte/Hiddensee. Es gilt deutsches Recht. Gerichts­stand ist 18435 Stralsund.

§ 7 – Schriftform, salvatorische Klausel

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soll­ten einzelne Be­stimmungen des Ver­trages – einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirk­samkeit der übrigen Bestim­mungen nicht.

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